GENERAL TERMS AND CONDITIONS OF TRADE
The General Terms and Conditions of Trade are unfortunately only available in German. However, all transactions are solely agreed under German law.
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluß
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Ansonsten gelten spätestens mit der vorbehaltlosen Annahme unserer Lieferungen unsere Lieferbedingungen als anerkannt. Gegenbestätigungen des Bestellers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2. Eine Bestellung ist erst dann angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt ist. Das Gleiche gilt für nachträgliche Änderungen der Bestellung. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
1.3. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird, auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Das gilt entsprechend für Unterlagen des Bestellers. Diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen wir zulässigerweise Lieferungen oder Leistungen übertragen.
2. Preise
2.1. Unsere Preise gelten gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder unseres Angebotes ab Werk und schließen Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist. Es ist zuzüglich zum berechneten Preis die jeweils am Tag der Lieferung geltende Mehrwertsteuer zu zahlen.
2.2. Verpackung berechnen wir zu den Selbstkosten. Mehrkosten für Eil- und Expressgut trägt der Kunde, ebenso Sperrgutgebühren.
2.3. Mehrkosten, die uns durch nachträgliche Änderungen des Auftrages entstehen, werden dem Auftraggeber berechnet.
2.4. Für Kleinstaufträge werden Mindermengenzuschläge berechnet.
2.5. Skizzen und Entwürfe, die vom Besteller veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
2.6. Für den Online-Shop gilt:
Die Versandkosten betragen bei:
- Inkjetprodukten: 3,50 Euro. Ab einen Warenwert von 25,- Euro erfolgt die Lieferung Frei Haus.
- Tonerkassetten: 5,00 Euro. Ab einem Warenwert von 300,- Euro erfolgt die Lieferung Frei Haus.
- Filterprodukten : 3,50 Euro. Ab einem Warenwert von 300,- Euro erfolgt die Lieferung Frei Haus.
Diese Angaben beziehen sich auf den Versand innerhalb Deutschlands. Für Lieferungen außerhalb Deutschlands werden Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten im Einzelnen abgestimmt.
3. Zahlung
3.1. Die Zahlung ist entsprechend der im Einzelfall vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne Abzug zu leisten.
3.2. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Besteller. Sie sind vom Besteller unverzüglich nach Inrechnungstellung zu zahlen. Bei Hereinnahme von Wechseln haften wir nicht für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung der Wechsel, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
3.3. Bei Sonderanfertigungen oder Bereitstellung außergewöhnlicher Produkte oder bei sonstigen Vorleistungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
3.4. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenforderung des Bestellers rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist. Die Rechte des Bestellers nach § 320 BGB bleiben unberührt.
3.5. Alle bare und unbare Zahlungen auf Forderungen können nur in Euro erfolgen.
4. Zahlungsverzug
4.1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Besteller trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung geleistet hat.
4.2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. Lieferung und Abnahme
5.1. Lediglich die schriftliche Auftragsbestätigung ist für den Inhalt und Umfang der Lieferung bzw. Leistung maßgebend.
5.2. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Anderenfalls haben Angaben über Lieferfristen oder Liefertermine die Bedeutung von Hinweisen. Die Lieferfrist beginnt jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die von uns bestätigten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Lieferverzögerungen geben keinen Anspruch auf Vertragsstrafe.
5.3. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Einer Nachfristsetzung bedarf es lediglich in dem Falle nicht, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt vom Vertrage rechtfertigen. Anderenfalls ist der Besteller erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden verlangt werden, es sei denn, der Schaden ist aufgrund eines Umstandes entstanden, den wir oder unsere Erfüllungsgehilfen in Folge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit verursacht haben. Der Anspruch auf Leistung ist in den Fällen dieses Absatzes ausgeschlossen.
5.4. Betriebsstörungen - sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers -, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5.5. Geliefert wird auf Kosten des Bestellers. Ist der Besteller kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so findet die Lieferung auf Gefahr des Bestellers ab Werk Düren statt. Falls nichts anderes vereinbart wird, bestimmen wir Versandweg und Versandart. Ist der Besteller kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, haften wir für Fehler bei der Durchführung des Versandes nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.6. Nimmt der zur Abholung verpflichtete Besteller - oder der Besteller von Abrufaufträgen - die Ware nicht ab, obwohl die Lieferfrist abgelaufen und er benachrichtigt worden ist, dass die Ware zur Verfügung gestellt wurde, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern oder Vergütung der Kosten zu verlangen, wenn wir sie in eigenen Räumen einlagern. Nimmt der Besteller die Ware trotz schriftlicher Fristsetzung von zwei Wochen nicht ab, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Ist der Annahmeverzug vom Besteller nicht zu vertreten, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, der Besteller hat aber keinen Anspruch auf Schadenersatz.
5.7. Wir sind nicht verpflichtet, einwandfreie Ware zurückzunehmen. Erklären wir uns dennoch für eine Rücknahme einwandfreier Ware bereit, steht es uns frei, Mehrkosten für Prüfung, Buchung u. ä. nach Arbeitsaufwand zu erheben. Sonderanfertigungen sind - vorbehaltlich der in Ziffer 7. getroffenen Regelungen - von einer Rücknahme ausgeschlossen. Im Falle der freiwilligen Rücknahme einwandfreier Ware trägt die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes der Besteller.
5.8. Die von uns gelieferte Ware weist die in der Auftragsbestätigung festgesetzten wesentlichen Merkmale auf, beziehungsweise entspricht den beigefügten technischen Spezifikationen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Besteller im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
6.2. Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen.
6.3. Ist der Besteller kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf uns übergehen:
Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Wir können verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretungen mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt unsere Forderung gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
6.4. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch die Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
7. Mängelrüge und Gewährleistung
7.1. Für die Mängelhaftung gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gilt das Folgende:
a) Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige zu rügen.
b) Der Besteller hat die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Produktionsfreigabe auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Produktionsfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabe-Erklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung.
7.2. Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang.
7.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl Nachbesserungen oder Ersatzlieferung zu verlangen. Wir sind allerdings dazu berechtigt, anstatt der vom Besteller gewählten Art der Nacherfüllung die andere Art der Nacherfüllung zu wählen, wenn die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Bei Fehlschlagen, Verweigerung oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung kann der Besteller nach seiner Wahl entweder den Vertrag rückabwickeln oder die vereinbarte Vergütung mindern.
Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so ist die Geltendmachung eines über den Schadensersatz statt der Leistung hinausgehenden Schadenersatzes, insbesondere von Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden auf einem Umstand beruht, der durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen oder durch eine fahrlässige Verletzung derjenigen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf ("Kardinalpflichten") durch unsere Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Dieses gilt auch nicht, soweit das Leben, der Körper oder die Gesundheit eines anderen schuldhaft verletzt worden ist, soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haften, sowie bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben. Soweit uns kein Vorsatz anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.4. Betrifft der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Gegenständen, so haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig oder unter leicht fahrlässiger Verletzung derjenigen Vertragspflichten verursacht wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf ("Kardinalpflichten").
7.5. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so berechtigen Mängel eines Teiles der gelieferten Ware nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Pflichtverletzung erheblich ist.
7.6. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so sind wir in dem Fall, dass der Mangel der Ware auf die Beschaffenheit des eingesetzten Materials zurückzuführen ist, berechtigt, unsere Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten an den Besteller abzutreten. Wir haften in diesem Fall wie ein Bürge, soweit die Ansprüche gegen den Zulieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
7.7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage entsprechen den handelsüblichen Usancen des Geschäftsverkehrs und berechtigen daher nicht zu Beanstandungen. Berechnet wird die gelieferte Menge (entfällt für den Online-Shop).
7.8. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
a) ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
b) fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte,
c) fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte,
d) natürliche Abnutzung,
e) fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
f) ungeeignete Betriebsmittel,
g) Austauschwerkstoff,
h) chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind.
7.9. Der Lieferant gewährleistet, dass Lieferungen den in Deutschland geltenden produktrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
8. Verwahren, Versicherung
8.1. Vorlagen, Zeichnungen, Rohstoffe, Druckträger, Werkzeuge und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für die Beschädigung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Besteller die Versicherung selbst zu besorgen.
9. Vorrichtungen und Urheberrecht
Vorrichtungen, Werkzeuge und sonstige Vorlagen zur Durchführung des Auftrages, die von uns entwickelt und hergestellt sind, bleiben unser Eigentum, auch wenn anteilige Kosten in Rechnung gestellt wurden.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
10.1. Erfüllungsort ist Düren, sofern der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Anderenfalls ist der Wohnsitz des Bestellers Erfüllungsort. Im grenzüberschreitenden Verkehr finden die jeweils gültigen INCOTERMS Anwendung.
10.2. Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche, sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen, je nach sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Düren oder das Landgericht Aachen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
10.3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Lieferungsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.4. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
11. Sonstiges
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2. Wir sind befugt, im Rahmen der geschäftsmäßigen Beziehungen uns anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung unseres Auftrages zu verarbeiten, d.h. zu speichern, zu übermitteln, zu verändern und zu löschen.
11.3. Für den Online-Shop gilt ein Rückgaberecht von 14 Tagen - gültig ist der Absendebeleg bzw. der Poststempel. Der Besteller trägt die Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Besteller bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis erbracht hat. Anderenfalls übernehmen wir die Rücksendekosten. Ist der Besteller kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so trägt er die Kosten und die Gefahr der Rücksendung in jedem Fall.